Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von A&P Objektservice & Transporte, Inhaber Patrick Jentsch, Ostpreußenstraße 14, 27336 Rethem (Aller), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
Die Leistungen umfassen insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Nachlassräumungen, Objektservice, Transporte, Möbeltransporte, Kleintransporte, Kurierfahrten, Umzüge, Teilumzüge, Seniorenumzüge, Möbelmontage, Demontage, Wertanrechnung und damit verbundene Zusatzleistungen.
2. Vertragspartner
A&P Objektservice & Transporte
Inhaber: Patrick Jentsch
Ostpreußenstraße 14
27336 Rethem (Aller)
Telefon / WhatsApp: 0170 7103337
E-Mail: kontakt@aptransporte.de
USt-IdNr.: DE258003547
3. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen können telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp, über den Anfrage-Assistenten oder persönlich gestellt werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot angenommen, ein Termin verbindlich bestätigt oder ein schriftlicher Auftrag unterzeichnet wurde.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Auftragsformular oder der ausdrücklich bestätigten Vereinbarung. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
4. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für Kalkulation und Durchführung wesentlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Dazu gehören insbesondere Leistungsort, Menge, Art der Gegenstände, Etage, Zugang, Tragewege, Parkmöglichkeiten, Aufzug, Demontagebedarf, Transportgut, Umzugsvolumen, besondere Empfindlichkeit, Vorschäden, Gefahrstoffe, Schlüsselübergabe und Ansprechpartner.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrt, Zugang, Parkmöglichkeiten, erforderliche Genehmigungen und die Anwesenheit oder Erreichbarkeit eines berechtigten Ansprechpartners gewährleistet sind, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
5. Preise, Festpreise und zusätzlicher Aufwand
Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungsumfang und die bei Angebotserstellung bekannten Umstände. Ein Festpreis bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot oder Vertrag beschriebenen Leistungen.
Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden, insbesondere bei erheblichen Abweichungen, nicht vorhersehbaren Mengen, Mehrvolumen, nicht angemeldeten Möbeln, langen Tragewegen, fehlendem Aufzug, fehlender Parkmöglichkeit, Wartezeiten, Verzögerungen, erschwertem Zugang, zusätzlicher Demontage, zusätzlicher Entsorgung oder sonstigen nicht vorher bekannten Umständen.
6. Anzahlung und Zahlung
Privatkunden zahlen grundsätzlich bar oder per Echtzeitüberweisung. Eine Zahlung per Rechnung ist für Privatkunden nur möglich, wenn zuvor eine Anzahlung vereinbart und geleistet wurde. Ohne vorherige Anzahlung ist eine Zahlung auf Rechnung für Privatkunden grundsätzlich ausgeschlossen.
Für Gewerbekunden kann eine Zahlung per Rechnung individuell vereinbart werden. Bei größeren Aufträgen, Terminblockung, Materialeinsatz, Halteverbotszonen, Entsorgungsvorleistung oder erhöhtem Planungsaufwand kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
Wurde eine Anzahlung vereinbart, gilt der Auftrag erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich bestätigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Objektservice
Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Objektservice-Aufträgen können insbesondere Sortierung, Tragen, Verladen, Abtransport, fachgerechte Entsorgung, Demontage von Möbeln, Entfernung von Tapeten oder Bodenbelägen und besenreine Übergabe vereinbart werden.
Gut erhaltene und verwertbare Möbel oder Gegenstände können nach vorheriger Prüfung angerechnet, übernommen oder weitervermittelt werden. Ein Anspruch auf Ankauf, Verwertung oder Anrechnung besteht nicht.
8. Eigentumsübertragung und Verwertung bei Entrümpelungen
Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Räumungen erklärt der Auftraggeber, dass er zur Verfügung über die zu räumenden Gegenstände, Möbel und Materialien berechtigt ist.
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gehen die zur Entrümpelung übergebenen Gegenstände nach Unterzeichnung beziehungsweise Übergabe vollständig in das Eigentum von A&P Objektservice & Transporte über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände entsorgt, verwertet, weitergegeben oder weiterverkauft werden.
Der Auftraggeber stellt A&P Objektservice & Transporte von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf unzutreffenden Angaben oder fehlender Verfügungsberechtigung des Auftraggebers beruhen.
9. Transporte
Bei Transporten sind Transportgut, Abholadresse, Lieferadresse, Datum, Uhrzeit, Zugang, Etage, Parkmöglichkeit, besondere Empfindlichkeit, Wertgegenstände und Vorschäden vor Auftragserteilung vollständig anzugeben.
Der Transport gilt als abgeschlossen, wenn die Ware am Zielort übergeben wurde und der Auftraggeber oder eine bevollmächtigte Person den Erhalt bestätigt oder die Annahme schuldhaft verzögert.
10. Umzüge
Bei Umzügen sind Auszugsadresse, Einzugsadresse, Umzugstermin, Beginn, Umzugsvolumen, Etagen, Zugang, Parkmöglichkeiten, Aufzug, Möbelmontage, Verpackungsbedarf und besondere Gegenstände vollständig anzugeben.
Das Umzugsgut bleibt Eigentum des Auftraggebers. A&P Objektservice & Transporte kann im gesetzlich zulässigen Umfang ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrecht bis zur vollständigen Zahlung geltend machen.
11. Ausgeschlossene, verbotene und besondere Güter
Asbest, Chemikalien, Gefahrstoffe, Sondermüll, explosive Stoffe, Flüssigkeiten, leicht entzündliche Stoffe, Waffen, verbotene Gegenstände und sonstige gefährliche Stoffe werden nicht regulär übernommen oder transportiert.
Solche Stoffe oder besonderen Güter sind vor Auftragserteilung ausdrücklich anzugeben und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ohne entsprechende Vereinbarung kann die Leistung insoweit abgelehnt werden.
12. Haftung
Die Haftung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit anwendbar, gelten bei Transport- und Umzugsleistungen ergänzend die einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
Keine Haftung wird übernommen, soweit der Schaden auf unzureichende Verpackung, selbst verpackte Kartons bei Verpackungsfehlern, falsche oder unvollständige Angaben, nicht angezeigte Vorschäden, nicht angegebene besondere Empfindlichkeit oder nicht ausdrücklich benannte Wertgegenstände zurückzuführen ist.
Bargeld, Schmuck, Urkunden, besonders wertvolle Gegenstände, persönliche Dokumente und Wertsachen sind vor Beginn ausdrücklich anzugeben oder vom Auftraggeber selbst zu sichern.
13. Schadensmeldung
Offensichtliche Schäden sind nach Möglichkeit sofort bei Übergabe oder Abschluss der Leistung anzuzeigen. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Stornierung und Terminverschiebung
Stornierungen und Terminverschiebungen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Bereits entstandene Kosten, etwa für Planung, Personal, Fahrzeug, Material, Entsorgung, Halteverbotszone oder sonstige Vorleistungen, können berechnet werden.
Für Transportaufträge können bei Stornierung pauschale Entschädigungen berechnet werden: bis 7 Tage vor Termin 15 %, 6 bis 3 Tage vor Termin 30 %, unter 48 Stunden 60 % des vereinbarten Preises. Bereits entstandene Kosten können zusätzlich berechnet werden.
Für Umzugsaufträge können bei Stornierung pauschale Entschädigungen berechnet werden: bis 7 Tage vor Termin 15 %, 6 bis 3 Tage vor Termin 40 %, unter 48 Stunden 60 % des vereinbarten Gesamtpreises. Bereits entstandene Kosten, zum Beispiel Halteverbotszone, Material oder Planung, können zusätzlich berechnet werden.
Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Objektservice-Aufträgen können Stornierungskosten je nach Aufwand, Vorlaufzeit und bereits entstandenen Kosten berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine geleistete Anzahlung kann mit Stornokosten verrechnet werden.
15. Widerruf bei Verbrauchern
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein. Bei vollständiger Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Kommunikation verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter aptransporte.de/datenschutz.html.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.